I. Aktive Mitglieder  
1. Einzelmitgliedschaft Euro 210,-
2. Aktive Ehepaare und Lebenspartnerschaften Euro 340,-
3. Aktive Ehepaare mit Kind bzw. Kindern, sofern diese noch Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende sind Euro 365,-
4. Kinder  
  • bis 6 Jahre
Beitragsfrei
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

Euro 50,- 

  • Das zweite Kind zahlt ermäßigten Beitrag
Euro 25,-
5. Ermäßigter Beitrag für Volljährige wird auf Antrag gewährt für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende Euro 50,-
   
II. Passive Mitglieder Euro 40,-


III.
Regelung für Gastspieler (Mitgliedschaft in einem anderen Verein)
Gastspieler, die nur die Mannschaftsspiele absolvieren, zahlen im ersten Jahr keinen Beitrag sowie sind sie vom Arbeitseinsatz befreit. Ab dem folgenden Jahr muss eine vollwertige Mitgliedschaft inkl. Arbeitseinsatz eingegangen werden. 

Regelung für Neumitglieder im Erwachsenenbereich
Als Schnupperangebot zahlen neue Mitglieder im ersten Jahr den halben Beitrag sowie sind sie vom Arbeitseinsatz befreit. Ab dem folgenden Jahr muss eine vollwertige Mitgliedschaft inkl. Arbeitseinsatz eingegangen werden. Dabei zählen z. B. passiv gemeldete Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft in aktiv umstellen möchten, nicht zu Neumitgliedern.  

Gäste von Vereinsmitgliedern
Gäste zahlen für die Nutzung der Tennisplätze 5 € pro Stunde.

IV. Zahlungstermine
Die Jahresbeiträge sind im Voraus fällig und werden für das jeweils laufende Kalenderjahr Anfang Mai erhoben. Bei Neueintritt erfolgt die Erhebung des Jahresbeitrages nach Eingang des Aufnahmeantrages. 

V. Beitragsfestsetzung
Für die Festsetzung des Beitrages nach Lebensalter bzw. für ermäßigte Beiträge ist Stichtag jeweils der 1. Januar. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Kündigungen der Mitgliedschaft müssen jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Vorstand vorliegen. Für die Festsetzung des Beitrages bei Eintritt während der Sommersaison von Mai bis September gilt folgendes: Je Saisonmonat ist 1/5 des Jahresbeitrages zu zahlen.