1. Die Benutzung der Tennisplätze ist nur Mitgliedern des ETC erlaubt.

2. Mitglieder sind berechtigt, Gastspieler mitzubringen. Gastspieler zahlen 5,00 Euro pro Stunde. Für die Entrichtung der Gebühr ist das Vereinsmitglied verantwortlich.

3. Kurgästen der Stadt Preußisch Oldendorf ist es erlaubt, gegen eine Gebühr von 5,00 Euro pro Stunde die Tennisanlage werktags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu benutzen.

4. Gäste und Tennis-Interessierte können dreimal im Jahr spielen. Danach bitten wir um Vereinsbeitritt. Für Platzmiete gilt das Gleiche wie für Gastspieler oder Kurgäste.

5. Passive Mitglieder dürfen pro Saison dreimal kostenlos spielen. Mehr als dreimaliges Spielen zieht eine Nachberechnung des aktiven Mitgliedsbeitrages nach sich.

6. Die Tennisplätze sollen nur in angemessener sportlicher Kleidung betreten werden. Tennisschuhe sind unbedingt erforderlich, sie dienen der Platzpflege und der eigenen Sicherheit.

7. Jedem Mitglied ist auferlegt, bestimmte Platzpflege durchzuführen:

  • Bei trockener Witterung ist der Platz vor Spielbeginn zu sprengen.
  • Nach dem Spielen ist der Platz mit den vorhandenen Netzen abzuziehen und die Linien mit den Besen abzufegen.
  • Eingetretene Löcher sind sofort zu ebnen.
  • Bei Dauerbenutzung ist auch zwischen den Spielphasen der Platz entsprechend zu pflegen.

8. Die Plätze sind während der Spielsaison, montags bis sonntags für den Spielbetrieb zugelassen.

  • Ausnahme: An Turniertagen und bei besonderen Anlässen entscheidet zunächst der Sportwart, bei dessen Abwesenheit ein anderes zuständiges Vorstandsmitglied, über die Belegung der Plätze.
9. Wir bitten alle Mitglieder, während des gesamten Spielbetriebes eine angemessene Lautstärke sowie zivilisierte Umgangsformen einzuhalten (d. h. Schläger werfen sowie verbale Auseinandersetzungen sind zu unterlassen). Insbesondere in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr bitten wir um entsprechende Verhaltensweise!

10. Das mutwillige Wegschießen von alten Tennisbällen auf angrenzende Grundstücke und Wege ist ausdrücklich verboten.

11. Bei regem Spielbetrieb darf nicht länger als eine Stunde der Platz belegt werden. Die Platzreservierung erfolgt an der dafür vorgesehenen Magnettafel auf der Platzanlage. Jedes Mitglied erhält ein farbiges Magnetplättchen, um die Reservierung vorzunehmen. Bei regem Spielbetrieb werden alle Mitglieder aufgefordert, „Doppel“ zu spielen.

12. Wir bitten die Schüler und Jugendliche, ihre Spielzeit nicht in die Abendstunden zu legen. Sie werden gebeten, den Spielbetrieb ab 18.00 Uhr zugunsten der berufstätigen Erwachsenen einzuschränken. Bei Nichtbenutzung der Erwachsenen ist ihnen selbstverständlich erlaubt, auch während dieser Zeit zu spielen.

13. Trainerstunden haben grundsätzlich Vorrang, dabei sollte der Trainer vorrangig Platz 1 nutzen. Der Trainingsstundenplan ist mit dem Vorstand abzustimmen. Sollte die Anlage an stark frequentierten Spieltagen überbelastet sein,  so muss eine vernünftige Lösung zugunsten von Vereinsinteressen herbeigeführt werden.

14. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart oder ein anwesendes Vorstandsmitglied.

15. Umgang mit Clubhaus ,Terrasse und Umgebung:
  • Aus Gründen der Sauberhaltung wird gebeten, die Terrasse, das Tennishaus nebst Umkleideräumen nicht mit Tennisschuhen zu betreten.
  • Alle Clubmitglieder und Gäste sind gebeten, benutzte Gegenstände und Geräte wie Getränkeflaschen, Gläser, Aschenbecher, Kleidungsstücke, Frottiertücher, Schläger etc. wieder ordnungsgemäß wegzuräumen.
  • Bitte halten Sie eine angemessene Lautstärke auf der gesamten Spielanlage und auf der Terrasse ein.

16. Alle Mitglieder werden gebeten, die Grenzen der Tennisplatzanlage zu respektieren und einzuhalten.

17. Es wird erwartet, dass jedes Mitglied unsere Bemühungen unterstützt, einen ordentlichen Spielbetrieb und eine gutes Miteinander zu erreichen und außerdem mit dafür Sorge trägt, dass immer saubere und gute Platzverhältnisse vorhanden sind.

18. Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung kann jedes anwesende Vorstandsmitglied die betreffenden Spieler ermahnen und bei Nichtbefolgen vom Platz verweisen. Bei wiederholten Verstößen kann der Vorstand ein Spielverbot aussprechen bzw. eine Geldbuße zur Förderung der Jugend verhängen.  


Der Vorstand im März 2010